Werner Weber

dt. Rechtslehrer; Prof. in Leipzig und Göttingen; Hauptarbeitsgebiete: Verfassungs-, Verwaltungs- und Staatskirchenrecht; Veröffentl. u. a.: "Eigentum und Enteignung", "Die Bundesrepublik und die Wiedervereinigung"

* 31. August 1904 Wülfrath/Rhld.

† 29. November 1976 Göttingen

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 09/1977

vom 21. Februar 1977

Wirken

Werner Weber, ev., wurde am 31. August 1904 in Wülfrath/Rheinland als Sohn eines Schulrektors geboren. Nach dem Besuch eines Realgymnasiums studierte er an den Universitäten Marburg, Berlin und Bonn Rechtswissenschaften und promovierte abschließend zum Dr. jur.

Als Referendar trat er in das preußische Kultus- und Reichserziehungsministerium ein, in dem er zuletzt als Oberregierungsrat tätig war.

Seit 1930 wirkte er als Assistent und Lehrbeauftragter an der Handelshochschule (Wirtschaftshochschule) in Berlin, wo er im Jahre 1935 einen Lehrstuhl für öffentliches Recht erhielt. Als Ordinarius lehrte er ab 1942 an der Universität Leipzig, um dann im Jahre 1949 einem Ruf nach Göttingen zu folgen, wo er bis zu seiner Emeritierung vornehmlich über Verfassungs-, Verwaltungs- und Staatskirchenrecht las. W. war von 1956 bis 1958 Rektor der Universität Göttingen.

Von seinen Veröffentlichungen seien genannt: "Parlamentarische Unvereinbarkeiten", Eigentum und Enteignung" (35), "Staatskirchenrecht" (36), "Das Reichsnaturgestz" (36), "Der Schutz von Pflanzen ...